Friedhofszwang – nun nicht mehr überall zwingend
Doch im Gegensatz zu unseren Nachbarländern wie der Schweiz, den Niederlanden oder Tschechien ist es in Deutschland bisher nicht erlaubt, die Asche mit nach Hause zu nehmen oder selbst zu verstreuen. Dahinter steht der sogenannte „Friedhofszwang“, der bestimmt, dass sowohl der Leichnam im Sarg als auch die Asche in der Urne zeitnah auf dem Friedhof beigesetzt werden müssen. Bei der Urnenbeisetzung haben sich zwei Ausnahmeregelungen durchgesetzt: die Seebestattung in speziellen Gebieten auf der Nord- oder Ostsee und die Baumbestattung in ausgewiesenen Waldgebieten.
Bremen setzt sich gegen das Bestattungsrecht durch
Durch eine Gesetzesänderung des städtischen Senats kann die Asche der Verstorbenen nun auch außerhalb Friedhöfe in Bremen verstreut werden. Beispielsweise auf ausgewiesenen öffentlichen Flächen oder sogar auf Privatgrundstücken.
Voraussetzung ist eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen, die er zu Lebzeiten hinterlegt hat. Außerdem muss eine Person bestimmt worden sein, die sich um die gewünschte Beisetzung seiner Asche kümmert. Auch ist bei der Verstreuung der Asche darauf zu achten, dass Nachbargrundstücke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Gegner des Friedhofszwangs atmen bei dieser Reform des Bestattungsrechts auf, denn die Angehörigen haben dadurch mehr Zeit für den Abschied und können mit dem Verstreuen der Asche ihr Recht auf freie Entfaltung wahrnehmen.
Andere stehen dieser Entwicklung sehr kritisch gegenüber: Es gebe keine Kontrolle, ob würdevoll mit der Asche umgegangen werde, und durch die Aufbewahrung im Haus fehle den übrigen Hinterbliebenen ein Ort zum Trauern, so die Argumente.
Wie viele Städte sich Bremen als Vorbild nehmen, ist noch ungewiss. Sicher ist aber, dass das Thema Friedhofszwang in den kommenden Jahren weiterhin kontrovers diskutiert wird.
Ramona Peglow
Quellen:
ksta.de, n-tv.de, radiobremen.de